2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. für das Bearbeitungsgebiet Neckar das Regierungspräsidium Stuttgart. § 78 Genehmigung für Vorhaben in Überschwemmungsgebieten 04. Absatz 2 gilt entsprechend für die bis zum 31. Sie können ferner die Übernahme der vom Plan betroffenen Flächen verlangen, wenn es ihnen mit Rücksicht auf die Veränderungssperre wirtschaftlich nicht zuzumuten ist, die Grundstücke in der bisherigen oder einer anderen zulässigen Art zu nutzen. Wird gegen den Betroffenen wegen des Führens eines Wasserfahrzeugs unter Alkoholeinfluss, das nach einer aufgrund des § 30 erlassenen Rechtsverordnung eine Ordnungswidrigkeit ist, eine Geldbuße festgesetzt, so ist in der Regel auch ein Fahrverbot anzuordnen. 4 Satz 1 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes in elektronischer Form ist ausgeschlossen; der Planfeststellungsbeschluss darf abweichend von §§ 3a und 69 Abs. 3 Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) [2] soll Nieder-schlagswasser von Grundstücken, die nach dem 1. die Belange der Hochwasservorsorge beachtet werden. (1) Die Planfeststellung für Vorhaben, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen, richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften. 3 Satz 3 eingehalten werden. 3 Satz 1 WHG entsprechend. (1) In den Wasserschutzgebieten können die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken zur Vornähme bestimmter Handlungen verpflichtet werden. ( 4) Bei der Schätzung der Zahl der an die Kanalisation angeschlossenen Einwohner oder der Größe der angeschlossenen Fläche ist von den Verhältnissen am 31. EG … 17, S. 389) Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung vom 12. Das Wassergesetz Baden-Württemberg erlaubt Ihnen als Grundstückseigentü-mer Niederschlagswasser selbst zu nutzen oder zu entsorgen (z. (2) Der Träger der Unterhaltungslast hat die durch die Besorgung der Unterhaltungsarbeiten entstehenden Aufwendungen zu erstatten. 1 und § 27 Abs. Nr. § 125 Vorbehalt bei alten Rechten, alten Befugnissen und anderen alten Benutzungen. die Auswirkungen von Benutzungen auf die Gewässer zu untersuchen und zu beurteilen. S. 545), 4) Zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. In dem Bescheid sind der Entschädigungspflichtige und der Entschädigungsberechtigte zu bezeichnen. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 74 Abs. Nr. Juli 1998 bereits in Kraft waren, beginnt die in Absatz 1 Satz 1 genannte Frist mit diesem Zeitpunkt; das Fehlen des Hinweises ist unbeachtlich. Nach § 17a ff WG Baden-Württemberg ist die Wasserentnahme gebührenpflichtig, Ausnahmen können jedoch erteilt werden (z.B. (3) Verwaltungsbehörden im Sinne von § 36 Abs. § 123a Eigentum an Uferstreifen im Geltungsbereich des früheren württembergischen Wassergesetzes. § 95 Wasserbehörden und technische Fachbehörden 04. Zum Suchbereich Zum Inhalt Springen Sie zum Katalogsuchfeld Springen Sie zum Website-Suchfeld Springen Sie zur Seite mit Informationen zur Barrierearmut Homepage Universität Leipzig 1 Satz 1 entsprechend. Dezember 2018 INHALTSÜBERSICHT TEIL 1 Eine Genehmigung der wesentlichen Änderung ist erforderlich, wenn die Wasserbehörde innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige ein Genehmigungsverfahren einleitet. Fuenfter Teil Sicherung des Wasserabflusses, 1. ( 3) Die oberste Wasserbehörde und die oberste Rechtsaufsichtsbehörde regeln durch Rechtsverordnung das Verfahren, die näheren Voraussetzungen für die Übertragung der Abwasserbeseitigungspflicht und die Rechte und Pflichten nach erfolgter Übertragung. Benutzungen, von denen erhebliche Nachteile für andere nicht zu erwarten sind. Er hat auch die Kosten von Änderungen der Zu- oder Ableitungseinrichtungen zu tragen, soweit sie lediglich durch die von ihm beanspruchte Mitbenutzung entstehen. (1) Die Unterhaltung eines Gewässers umfasst seine Pflege und Entwicklung. 1. 1, Absatz 2 mit der Maßgabe, daß der Höchstbetrag 100.000 Deutsche Mark nicht überschreiten darf,. 1 und 2 Nr. 2 Nr. Mängel der Abwägung werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von sieben Jahren seit Bekanntmachung der Rechtsverordnung schriftlich gegenüber der Wasserbehörde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. (4) Die Flussgebietsbehörde kann nach Maßgabe des § 25d Abs. 2 WHG wird von der obersten Wasserbehörde im Staatsanzeiger erlassen. § 116 Erklärungspflicht 04 (Zu § 11 AbwAG). Unwesentliche Abweichungen stehen der Erteilung nicht entgegen; der Unternehmer hat die Pläne und Beschreibungen mit dem wirklichen Zustand in Einklang zu bringen. (1) Die Wasserbehörde kann unbeschadet des § 117a in Verbindung mit §§ 163 und 227 der Abgabenordnung im Einzelfall das Wasserentnahmeentgelt auf Antrag um bis zu 90 vom Hundert des sich aus § 17a Abs. Insbesondere werden aufgehoben: (2) Soweit Rechtsvorschriften auf Vorschriften verweisen, die nach Absatz 1 aufgehoben werden, treten die entsprechenden Vorschriften des Wasserhaushaltsgesetzes und dieses Gesetzes an ihre Stelle. Januar 1999 … Nr. S. 1) *) Auf Grund von Artikel 7 des Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung wasserrechtlicher Verfahren (Wasserrechtsvereinfachungs- und -beschleunigungsgesetz) vom 16. Die Wasserbehörde kann jederzeit besondere Betriebs- und Überwachungspflichten, die zur Erhaltung der Quelle erforderlich sind, vorschreiben. Oktober 1934 (GVBl. (4) Die oberste Wasserbehörde kann durch Rechtsverordnung Vorschriften über die Art und den Umfang der für eine naturnahe Entwicklung erforderlichen Maßnahmen erlassen. In den Fällen des § 17a Abs. mit dem Ablauf der Geltungsdauer des ihr zugrundeliegenden Verwaltungsaktes oder Vertrages. ( 3) Wer öffentliche Kanalisationen betreibt, hat ein Verzeichnis der Betriebe zu führen, von deren Abwasseranfall nach Beschaffenheit und Menge ein erheblicher Einfluß auf die Abwasseranlagen, deren Wirksamkeit, Betrieb oder Unterhaltung oder auf das Gewässer zu erwarten ist (Indirekteinleiterkataster). (2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 100.000 Euro geahndet werden. § 20 Vorübergehende Zuweisung des Wassers. Die wesentliche Änderung des Betriebes einer solchen Anlage bedarf einer wasserrechtlichen Genehmigung. trailer << /Size 203 /Info 177 0 R /Root 194 0 R /Prev 186436 /ID[<166187ad607795a8dc2d7f64269669bd><166187ad607795a8dc2d7f64269669bd>] >> startxref 0 %%EOF 194 0 obj << /Pages 190 0 R /Type /Catalog /DefaultGray 191 0 R /DefaultRGB 192 0 R >> endobj 201 0 obj << /S 405 /Filter /FlateDecode /Length 202 0 R >> stream Die Wasserbehörde hat den Eingang der Anzeige zu bestätigen. auf dem Gebiet der Wasserwirtschaft von dem einzelnen und dem Gemeinwesen Gefahren abzuwehren, durch die die öffentliche Sicherheit oder Ordnung bedroht wird, und Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung zu beseitigen, soweit es im öffentlichen Interesse geboten ist. Berichtsband 5. Antrag mit Erläuterung des Vorhabens unter Benennung des Umfangs der Versickerung (z.B. Die Gemeinden können durch Satzung bestimmen, daß die Eigentümer und Besitzer von Grundstücken, die von der Errichtung, der Unterhaltung und dem Ausbau eines Damms Vorteile haben, nach dem Verhältnis des Vorteils Beiträge zu dem der Gemeinde entstehenden Aufwand zu leisten haben. (1) Wasserschutzgebiete, Quellenschutzgebiete und Überschwemmungsgebiete werden durch Rechtsverordnung festgesetzt, soweit sich aus diesem Gesetz nichts anderes ergibt. Hierauf ist in den Veröffentlichungen hinzuweisen. 2 Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG), § 4 der Ge-meindeordnung für Baden-Württemberg und § 2 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 06. (2) In Kraft bleiben ferner das bad. Die oberste Wasserbehörde koordiniert die Beiträge mit den zuständigen Behörden der Französischen Republik, der Republik Österreich und der Italienischen Republik und bemüht sich, die Beiträge mit den zuständigen Behörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft und des Fürstentums Liechtenstein zu koordinieren. Durch das am 1. Soweit bindende Beschlüsse der Europäischen Gemeinschaft oder zwischenstaatliche Vereinbarungen den unmittelbaren Gesundheitsschutz der Wassernutzer bezwecken, werden die Oberste Wasserbehörde und die Oberste Gesundheitsbehörde ermächtigt, durch gemeinsame Rechtsverordnung die zur Durchführung erforderlichen Vorschriften zu erlassen. (3) In den Gewässerrandstreifen sind Bäume und Sträucher außerhalb von Wald zu erhalten, soweit die Entfernung nicht für den Ausbau oder die Unterhaltung der Gewässer, zur Pflege des Bestandes oder zur Gefahrenabwehr erforderlich ist. die Ausübung des Gemeingebrauchs und des Anliegergebrauchs regeln, beschränken oder verbieten sowie, das Fahren mit kleinen Fahrzeugen ohne eigene Triebkraft im Zusammenhang mit einer Rechtsverordnung nach Nummer 1 sowie. 1 ist der Zweck dieses Gesetzes, die Regelungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG), zu ergänzen, soweit das Wasserhaushaltsgesetz keine oder keine abschließende Regelung getroffen hat oder bestimmte Regelungsbereiche ausdrücklich dem … 5 Satz 1 Nr. Bauten und andere feste Anlagen im Bett öffentlicher Gewässer, die einem für ein Grundstück erteilten Wasserbenutzungsrecht oder einer für ein Grundstück erteilten Wasserbenutzungsbefugnis dienen, gelten als Bestandteile dieses Grundstücks. Die Verrechnung ist nur zulässig, wenn die anderen Abgabepflichtigen unwiderruflich bestätigen, daß sie Aufwendungen in dieser Höhe nicht selbst verrechnen und hierfür keine weiteren Bestätigungen ausstellen werden. Beim Entnehmen von Bestandteilen des Gewässerbettes richtet sich die Höhe des Entgelts nach dem Wert der Benutzung für den Unternehmer sowie den Einwirkungen der Benutzung auf die Beschaffenheit des Wassers und den Zustand des Bettes und der Ufer des Gewässers. (1) Wer Wasser aus oberirdischen Gewässern entnimmt oder ableitet oder Grundwasser entnimmt, zutage fördert, zutage leitet oder ableitet, hat die Anlagen mit Geräten auszurüsten, mit denen die Menge des Wassers festgestellt werden kann. die unteren Verwaltungsbehörden (§ 13 Landesverwaltungsgesetz) als untere Wasserbehörden. Kann eine Ausnahme nach Satz 3 nicht erteilt werden und führt die Versagung zu der Beeinträchtigung einer durch Artikel 14 Abs. S. 219, ber. § 76 Abs. März 1999 ggfs. Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) vom 3. (1) Das Bett eines Gewässers erster Ordnung steht im öffentlichen Eigentum des Landes, das eines Gewässers zweiter Ordnung innerhalb des Gemeindegebietes im öffentlichen Eigentum der Gemeinde. (4) Der Träger der Unterhaltungslast hat dem Duldungspflichtigen die beabsichtigten Maßnahmen vorher anzukündigen. (1) Die zuständige Behörde kann zur Sicherung des Beweises von Tatsachen, die für eine nach dem Wasserhaushaltsgesetz oder diesem Gesetz zu treffende Entscheidung von Bedeutung sein können, insbesondere zur Feststellung des Zustands einer Sache, die notwendigen Maßnahmen anordnen, wenn sonst die Feststellung unmöglich oder wesentlich erschwert würde. Ist zur Entscheidung die höhere oder die oberste Wasserbehörde zuständig, so ermittelt die untere Wasserbehörde den Sachverhalt und hört die Beteiligten an. ( 6) Die oberste Wasserbehörde kann durch Rechtsverordnung allgemein festlegen. ( 4) Der nach den Absätzen 2 und 3 Verpflichtete kann sich insbesondere anerkannter Sachverständiger und anerkannter sachverständiger Stellen bedienen. Auf Grund von § 83 Abs. April 1999 (GBl. Benutzungen von wasserwirtschaftlich untergeordneter Bedeutung. 4 entschieden hat, daß die Wiederherstellung des früheren Zustandes nicht zulässig oder nicht notwendig ist und auch das Recht zur Wiederherstellung erloschen ist. 2 darf die Ermäßigung nur gewährt werden, wenn die Verwendung von Wasser aus oberirdischen Gewässern unzumutbar ist. Aufstauen von Wasserläufen sowie Entnehmen und Ableiten von Wasser aus Wasserläufen für Zwecke der Gewinnung und Ausnutzung von Wasserkräften, wenn die zu nutzende Leistung der Rohwasserkraft 1000 Kilowatt übersteigt, Aufstauen von Wasserläufen durch Talsperren im Sinne von §, Einleiten von Stoffen aus Abwasserbehandlungsanlagen, die für organisch belastetes Abwasser von mehr als 6000 kg/d BSB. (2) Die in Absatz 1 genannten Stellen dürfen den Trägern und Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung sowie den Trägern der Abwasserbeseitigung und der Unterhaltslast an Gewässern personenbezogene Daten übermitteln, soweit dies zu deren Aufgabenerfüllung erforderlich ist. der Worte ≫ § 15 Abs. (2) Das Ministerium für Umwelt und Verkehr wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung die zur Durchführung von Beschlüssen und zur Umsetzung von Vereinbarungen nach Absatz 1 Satz 1 erforderlichen Vorschriften zu erlassen, um die Schiffahrt und die Benutzung der Gewässer durch kleine Fahrzeuge zu regeln. 1 und 2, Absatz 3 mit der Maßgabe, daß an Stelle des § 100 Abs. 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ist bei Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 Nr. ( 2) Andere Heilquellen verlieren ihren Schutz fünf Jahre nach Inkrafttreten dieses Gesetzes. § 17d Ermäßigung des Wasserentnahmeentgelts. 1 von unschädlichem Abwasser aus der Hauswirtschaft, der Landwirtschaft und kleingewerblichen Betrieben in geringem Umfang. Sie soll dabei die Bedeutung der Benutzungen für das Wohl der Allgemeinheit berücksichtigen. Wird die Prozeßführung verzögert, so kann das Verfahren fortgesetzt werden. § 52 Beseitigung rechts- oder ordnungswidriger Zustände. Die Entschädigungspflicht besteht nicht, wenn die Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen und die Wasserbehörde die Wiederherstellung zugelassen hat. 1 dieses Gesetzes treffen, soweit die Voraussetzungen nach § 19 Abs. Der Bescheid ist den Beteiligten zuzustellen; er ist den Beteiligten gegenüber vollstreckbar, wenn er für diese unanfechtbar geworden ist oder das Gericht ihn für vorläufig vollstreckbar erklärt hat. Satz 2 gilt für Verwaltungsgemeinschaften entsprechend. in welcher Form und in welchen Zeitabständen die Aufzeichnungen zu übermitteln sind. Vierter Teil Unterhaltung, Ausbau und naturnahe Entwicklung von oberirdischen Gewässern, Gewässerrandstreifen, Dämme, 1. Dieses Gesetz tritt am 1. in 4facher Ausfertigung einzu-reichen: 1. ( 5) Die Genehmigung wird für eine bestimmte angemessene Frist erteilt. § 45k Einleitungen in öffentliche Abwasseranlagen. Vgl. ( 2) Die in dem anliegenden Verzeichnis aufgeführten Schutzdämme am Rhein und an der Mündungsstrecke des Neckars (Hauptdämme) werden vom Land unterhalten. Amtliche Vordrucke zum Vollzug der Abwasserabgabe. Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) Neufassung vom 1. Der Unternehmer darf das im Zwangsverpflichtungsantrag bezeichnete Vorhaben ausführen und die hierfür auf den Grundstücken und an den Anlagen notwendigen Maßnahmen treffen. Württemberg 1 5. (2) Das Ministerium für Umwelt und Verkehr wird ferner ermächtigt, in den Rechtsverordnungen nach § 30 den Hafenunternehmer mit der Wahrnehmung einzelner Aufgaben zu beauftragen und ihm Befugnisse, die dem ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb des Hafens dienen, einzuräumen. Fehlen Pegelbeobachtungen überhaupt, so bestimmt sich der Mittelwasserstand im Zweifel nach der Grenze des Pflanzenwuchses. Läßt sich der Träger der Unterhaltungslast nicht feststellen, so sind die Eigentümer und Besitzer der durch einen Damm geschützten Grundstücke zur Unterhaltung verpflichtet; § 51 gilt entsprechend. I S. 3371) und das Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) i.d.F. (2) Ein guter mengenmäßiger und chemischer Zustand für das Grundwasser im Sinne des § 33a Abs. Abwasser, welches nach Absatz 4 von der Beseitigung ausgeschlossen oder für das eine Ausnahme von der Überlassungspflicht zugelassen wurde. Exportieren nach EndNote/Citavi; Exportieren nach BibTeX; Treffer 1 - 20 von 6'749. Die Kosten der Verlegung hat der Eigentümer des belasteten Grundstücks zu tragen; der Berechtigte hat dazu entsprechend beizutragen, wenn die Verlegung auch für ihn Vorteile bringt. (3) Ist die Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes beabsichtigt, so kann die Wasserbehörde im Einzelfall oder durch Rechtsverordnung anordnen, dass Vorhaben und Handlungen, die nach Festsetzung des Überschwemmungsgebietes voraussichtlich verboten werden, nicht zulässig sind. Die Zulassung von Vorhaben, die in der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung unter den Nummern 19.8 und 19.9 aufgeführt sind, obliegt den Wasserbehörden; § 110 Abs. (GBl. Dies gilt nicht für künstlich hergeleitetes oder erschlossenes Wasser. (3) Der Träger der Unterhaltungslast hat die Schutzdämme zu erneuern, zu erhöhen, zu verstärken oder umzugestalten (Ausbau), soweit dies zur Sicherung der geschützten Landflächen gegen Überschwemmung notwendig ist. Dezember 2013 (GBl. (4) Ist streitig, wer zur Unterhaltung eines Damms verpflichtet ist, so obliegt die Unterhaltung vorläufig der Gemeinde. § 27 Anliegergebrauch (Zu § 24 Abs. Ist streitig, wem die Unterhaltung oder der Ausbau eines Schutzdamms oder eine besondere Pflicht im Interesse der Unterhaltung oder des Ausbaus obliegen, so entscheidet die Wasserbehörde. 1 gilt entsprechend. B. durch Versickerung), bzw. Dezember 2013 (GBl. Juli 1896 (RegBl. 2 bis 5 gilt entsprechend. Hierdurch entstehende besondere Kosten werden erstattet. l und 2 und § 7 des Landesplanungsgesetzes mit der Maßgabe entsprechend, dass die Niederlegung beim Ministerium für Umwelt und Verkehr und den Flussgebietsbehörden erfolgt. (1) Der Vollzug des Wasserhaushaltsgesetzes, des Abwasserabgabengesetzes und dieses Gesetzes obliegt, soweit nichts anderes bestimmt ist, den Wasserbehörden. Die Wasserbehörde kann die Eigenkontrolle von gewerblichen Betrieben auf die für die Menge und Beschaffenheit des Abwassers erhebliche Produktion, die dortigen Einsatzstoffe, den Ort des Anfalls des Abwassers oder den Abwasserteilstrom vor der Vermischung erstrecken und anordnen, daß ein Verzeichnis der für die Beschaffenheit des Abwassers und die Schadstofffrachten erheblichen innerbetrieblich verwendeten Einsatzstoffe zu führen ist. Ist dies nicht glaubhaft gemacht, ist für die Berechnung der Abwasserabgabe die sich aus dem Bescheid ergebende Schmutzwassermenge maßgebend. Quellenschutzgesetz vom 14. 0000001281 00000 n ( 3) Das Entgelt bemißt sich nach Herkunft, Menge und Verwendungszweck des Wassers. Die oberste Wasserbehörde kann durch Rechtsverordnung. 2 WHG). (2) Die höhere Wasserbehörde ist sachlich zuständig, (3) Die oberste Wasserbehörde ist sachlich zuständig. 2 bis 5, 7 und 8 StVG gilt entsprechend. § 10 Abs. § 10 Künstliche Landgewinnung an einem öffentlichen Gewässer. Dezember 1979 (GBl. (3) In den Rechtsverordnungen nach Absatz 2 kann auch geregelt werden, auf welche Weise und unter welchen Voraussetzungen wegen. (1) In Kraft bleiben die weitergehenden Bestimmungen anderer Gesetze und Verordnungen über die Beseitigung rechts- oder ordnungswidriger Zustände und über die Sicherung der öffentlichen Gesundheit und Reinlichkeit, die Bestimmungen über die Fischerei, über die Schiffahrt und über die forstrechtlichen Flußbaudienstbarkeiten, die Bestimmungen des Bergrechts über die Solquellen sowie die Staatsverträge. 2 erwirbt der Eigentümer des Gewässerbettes das Eigentum erst, wenn die Wasserbehörde die Wiederherstellung des früheren Zustandes nicht zugelassen hat, nach § 9a Abs. Baden-Württemberg Wassergesetz für Baden-Württemberg Artikel 1 des Gesetzes vom 03.12.2013 (GBl. 6 des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes (LVwVfG) findet insoweit keine Anwendung. Die Bewirtschaftungspläne und ihre Maßnahmenprogramme sind erstmals bis zum 22. (1) Die Abwasserabgabe wird jährlich durch Bescheid festgesetzt (Festsetzungsbescheid). Januar 1999 (GBl. 2 als Gemeingebrauch jedermann gestattet. ( 2) Soweit die Ordnung des Wasserhaushalts es zuläßt, kann die oberste Wasserbehörde durch Rechtsverordnung allgemein oder für einzelne Gebiete bestimmen, daß für das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten oder Ableiten von Grundwasser in geringen Mengen für die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft oder den Gartenbau über die in § 33 Abs. (2) Fischteiche, Feuerlöschteiche, Eisweiher und ähnliche kleine Wasserbecken, die mit einem oberirdischen Gewässer nur durch künstliche Vorrichtungen verbunden sind, werden von den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes und dieses Gesetzes ausgenommen. welche Unterlagen den Anträgen beizugeben sind und welchen Anforderungen die Anträge und Unterlagen genügen müssen. Die Gemeinden können durch Satzung bestimmen, daß die Anlieger, die Hinterlieger und diejenigen Eigentümer und Besitzer von Grundstücken und Anlagen, die von der Unterhaltung des Gewässers und seiner Ufer Vorteile haben, sowie die Inhaber von Wasserbenutzungsrechten und -befugnissen nach Maßgabe ihres Vorteils Beiträge zu dem der Gemeinde entstehenden Aufwand zu leisten haben. daß vom Betreiber einer Abwasseranlage bestimmte Probenahmen oder Untersuchungen des Abwassers oder des von ihm beeinflußten Gewässers oder bestimmte Überprüfungen seiner Anlage durchzuführen sind. In den sonstigen Fällen trägt der Überwachte die Kosten, wenn die Überwachung ergibt, daß von ihm wasserrechtliche Vorschriften und Verpflichtungen nicht erfüllt worden sind. 4Satz 1 und Abs. die Regelung des Verkehrs auf den Gewässern. Das Entgelt kann bei veränderten Verhältnissen geändert werden. I S. 502) in der jeweils gültigen Fassung entsprechend. Januar 1999 bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, soll durch Versickerung oder ortsnahe Einleitung in ein oberirdisches Gewässer beseitigt werden, sofern dies mit vertretbarem Aufwand und schadlos möglich ist. Wassergesetz für Baden-Württemberg (WG) Neufassung vom 1. mindestens ein Betriebsbereich nach § 3 Abs. 1 WHG. Im übrigen gilt § 64 entsprechend. (1) Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, findet auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Wasserbehörden, die Landesanstalt für Umweltschutz und deren Beauftragte das Landesdatenschutzgesetz Anwendung. 1 Verordnung des Umweltministeriums über die Eigenkontrolle von Abwasseranlagen (Eigenkontrollverordnung – EKVO) Vom 20. § 3a des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes findet keine Anwendung. 2 und 5 WHG). die Erfassung der Betriebe, die mit wassergefährdenden Stoffen umgehen. ( 3) Beim Bau und Betrieb einer Wasserkraftanlage ist auf die Belange der Fischerei, des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erholungsvorsorge besonders Rücksicht zu nehmen. ( 4) Die Benutzung der Gewässer für die derzeit bestehende oder künftige öffentliche Wasserversorgung genießt Vorrang vor anderen Benutzungen. (2) Im Interesse des Wohls der Allgemeinheit können die Wasserbehörden die dem augenblicklichen Erfordernis entsprechenden vorläufigen Anordnungen treffen und vollziehen. 3 mit der Maßgabe, daß Zwangsgelder und Kosten nicht als Nebenleistungen anzusehen sind, Absatz 4 sowie §§ 4, 5 und 7 bis 15. über die Haftungsbeschränkung für Amtsträger § 32, aus dem Zweiten Teil - Steuerschuldrecht -. der Träger der Unterhaltungslast und in den Fällen des § 9 auch die Eigentümer, die Nutzungsberechtigten der angrenzenden Grundstücke und die Gemeinden, in deren Gebiet das verlassene und das neue Bett liegen. Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern, wenn die zu nutzende Wassermenge 40.000 Kubikmeter je Tag übersteigt. D-138-00063 iMPressUM. Das Vorhaben ist der Wasserbehörde anzuzeigen. Wassergesetz (WG) für Baden-Württemberg Verordnung des Ministeriums für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg über ... Bauherren seit 1999 das Niederschlagswasser aller Grundstücke, die bebaut, befestigt oder an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden, durch Versickerung oder ortsnahe (1) Benutzungen oberirdischer Gewässer dürfen nur zugelassen werden, wenn gewährleistet ist, daß die für die ökologische Funktionsfähigkeit erforderliche Wassermenge (Mindestwasserführung) erhalten bleibt. ( 2) Der Bau, die wesentliche Änderung und der Betrieb von Wasserbecken und Talsperren, deren Absperrbauwerk vom tiefsten Geländepunkt bis zur Krone höher als fünf Meter ist oder deren Fassungsvermögen bis zur Krone mehr als 100.000 Kubikmeter beträgt, bedarf, sofern nicht schon eine Bewilligung, eine Erlaubnis oder eine Planfeststellung notwendig ist, der wasserrechtlichen Genehmigung. ( 2) Ist die Versorgung eines Grundstücks mit Trink- oder Brauchwasser, die Ableitung des auf einem Grundstück anfallenden Abwassers oder ein Unternehmen der öffentlichen Wasserversorgung oder Abwasserbeseitigung nur bei Inanspruchnahme eines fremden Grundstücks zweckmäßig ausführbar, so kann die Ortspolizeibehörde auf Antrag des Unternehmers den Eigentümer dieses Grundstücks verpflichten, die Benutzung des Grundstücks sowie die Herstellung und Unterhaltung der hierzu notwendigen Einrichtungen gegen Entschädigung zu dulden. ( 5) § 117a gilt entsprechend mit der Maßgabe, daß in Absatz 2 anstelle des Wortes ≫Abgabe≪ das Wort ≫Entgelt≪ und anstelle der Worte ≫Heranziehung zu Abgaben≪ die Worte ≫Heranziehung zu Entgelten≪ treten. S. 1) wird verordnet: § 1 Zweck der Verordnung. 2 WHG bezeichneten Rechtsverhältnisse und die Quellenschutzgebiete einzutragen. § 48 Unterhaltung von Anlagen in, über und an oberirdischen Gewässern. (1) Für die baden-württembergischen Anteile jedes Bearbeitungsgebiets ist ein Maßnahmenprogramm und ein Bewirtschaftungsplan durch die Flussgebietsbehörde aufzustellen, um die in § 25a Abs. I Nr. welche Geräte einzubauen sind und in welcher Form die Meßergebnisse aufzuzeichnen und wie lange sie aufzubewahren sind. 1 und 2 und § 7 des Landesplanungsgesetzes. ( 7) Im Rahmen des Hinterliegergebrauchs kann der Hinterlieger in den Fällen der Absätze 1 bis 3 die Belastung des Anliegergrundstücks verlangen. 3 sowie § 66 gelten entsprechend. H�b```f``������ cf`a�H`� Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern. ( 2) Auch außerhalb eines Quellenschutzgebietes kann die Wasserbehörde Handlungen untersagen, die geeignet sind, den Bestand oder die Beschaffenheit einer staatlich anerkannten Heilquelle zu gefährden. Dezember 1979 (GBl. 2 Satz 4 oder nach Abs. (1) Kann eine Wasserbenutzung nur unter Mitbenutzung einer vorhandenen Wasserbenutzungsanlage zweckentsprechend ausgeübt werden, so kann die Wasserbehörde auf Antrag des Unternehmers den Eigentümer der vorhandenen Anlage und die Inhaber der Wasserbenutzungsrechte oder -befugnisse verpflichten, die Mitbenutzung der Anlage durch den Unternehmer gegen Entschädigung und angemessene Beteiligung an den Kosten der Herstellung, des Betriebs und der Unterhaltung zu dulden, sofern dadurch die mit der Anlage ausgeübten Benutzungen nicht wesentlich beeinträchtigt werden. (2) Die Aufgaben nach § 3a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung, auch in Verbindung mit § 2 Abs. l WHG für bestimmte oberirdische Gewässer weniger strenge Bewirtschaftungsziele als nach § 25a Abs. ( 5) Die Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes und des Landesabfallgesetzes bleiben unberührt. 3 Satz 3 entspricht. das Verhalten beim Betrieb solcher Anlagen sowie die Pflichten nach Unfällen, durch die eine nachteilige Veränderung der Gewässer zu besorgen ist. (1) Abwasser ist so zu beseitigen, daß das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird. 2 Satz 1, § 163 Abs. (1) Bezüglich der Entgelte für Wasserentnahmen (§ 17a) sind die Strafvorschriften des § 370 Abs. Nach § 1 Abs. 1 WHG). (1) Die Jahresschmutzwassermenge ist auf Grund einer Schätzung von der Wasserbehörde festzulegen. Abschnitt Ausbau und naturnahe Entwicklung von oberirdischen Gewässern, Gewässerrandstreifen, (1) Der Träger der Unterhaltungslast hat, soweit dies für einen ordnungsgemäßen Wasserabfluß im Rahmen eines ökologisch verträglichen Hochwasserschutzes sowie für eine naturnahe Entwicklung des Gewässers notwendig ist, die Aufgabe, das Gewässer und seine Ufer auszubauen. Umweltschützer loben es … Januar 1999 (GBl. Juli 1998 (GBl. Zweiter Unterabschnitt Besondere Bestimmungen. ( 5) Die Eigentümer und Besitzer der Grundstücke, die durch die Wiederherstellungsarbeiten betroffen werden, sind verpflichtet, die vorübergehende Benutzung ihrer Grundstücke für Zwecke der Wiederherstellung, insbesondere auch zum Herbeischaffen und Lagern der Geräte und Baustoffe, zu dulden. 17, S. 389) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. (4) Für die Übertragung der Bewilligungsfunktion sowie der Funktion des technischen Prüfdienstes auf die untere Wasserbehörde für Ausgaben zu Lasten des Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds Landwirtschaft (EAGFL), Abteilung Garantie, gilt § 29d des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes entsprechend. 1999 S. 1; 2001 S. 605; 19.11.2002 S. 428 02, ber. Straßenoberflächenwasser, das auf Bundes-, Landes- und Kreisstraßen außerhalb der Ortsdurchfahrten anfällt, in landwirtschaftlichen Betrieben anfallendes Abwasser, welches im Rahmen des §, Niederschlagswasser, welches dezentral beseitigt wird und. ( 6) Die Kosten für die Festsetzung und Aufhebung von Wasserschutzgebieten und Quellenschutzgebieten einschließlich der Kosten für die erforderlichen Untersuchungen trägt der Begünstigte. der Umgang mit wassergefährdenden Stoffen, ausgenommen deren Transport auf öffentlichen Straßen und, soweit erforderlich, der Umgang in standortgebundenen Anlagen. Die Erhebung von Einwendungen nach § 73 Abs. Die technischen Einrichtungen für die Entschädigung durch elektrische Arbeit (Leitungsbau, Betriebsumstellung u. § 29 Benutzung zu Zwecken der Fischerei 04 (Zu § 25 WHG). Herstellen und Betreiben von Hafen- und Umschlaganlagen. § 28 Bestimmungen für Gemeingebrauch, Eigentümergebrauch und Anliegergebrauch sowie für das Verhalten im Uferbereich (Zu § 24 Abs. (2) Haben sich die wasserwirtschaftliche Bedeutung eines öffentlichen Gewässers oder die Bedürfnisse der Unterhaltung und des Hochwasserschutzes wesentlich geändert, so soll das Gewässer nach Anhören der beteiligten Träger der Unterhaltungslast in die entsprechende Ordnung umgestuft werden; darüber beschließt die Landesregierung. Die Wasserbehörde kann Wasser- und Bodenverbände bilden, einem oder mehreren Trägern der Unterhaltungslast die Besorgung der Unterhaltungsarbeiten unter angemessener Beteiligung der übrigen Träger der Unterhaltungslast an den Aufwendungen auferlegen oder die Arbeiten gegen Erstattung der Aufwendungen von der technischen Fachbehörde oder Dritten besorgen lassen.

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